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Coronavirus: Die wichtigsten Informationen für Ausländer in Danzig

Coronavirus: Die wichtigsten Informationen für Ausländer in Danzig
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obcokrajowcy

 

19.05.2020

KORONAVIRUS – NEWS:

1/ Grenzkontrolle

Die Grenzkontrolle an der Binnengrenze (mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei) werden von 14. Mai bis zum 12. Juni dieses Jahres um 30 Tage verlängert. Nach wie vor darf die Grenze nur an bestimmten Stellen überquert werden.
Die Inspektionen werden auch in den Seehäfen und Flughäfen fortgesetzt. An Grenzübergangsstellen – sowohl an den Binnen- als auch an den Außengrenzen – werden die Beschränkungen für Ausländer an der der Einreise nach Polen aufrechterhalten.


2/ Business- und geöffnete Schönheits- und Friseursalons sowie Restaurants.

Ab dem 18.Mai können wir:
* Kosmetik- und Friseurdienste in einer Weise in Anspruch nehmen, die die Sicherheit von Dienstleistenden und Kunden gewährleistet (Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase – wenn das Verfahren/ die Behandlung dies zulässt, die Verwendung von Einwegtüchern, Telefon- oder Online-Terminvereinbarungen),
* in einem Restaurant, Café, Bar, sowie im Einkaufszentrum (in einem speziellen Catering-Bereich) speisen, doch dabei die Sicherheitsregeln beachten (limitierte Anzahl an Personen in den Räumlichkeiten – 1 Person/4 m2, Desinfektion des Tisches nach jedem Kunden, 2 m Abstand zwischen den Tischen, Masken- und Handschuhpflicht des Personals ). Wichtig! Der Gast kann sowohl im Raum, im Innen- als auch im Restaurantgarten essen.

3/ Soziales Leben – die Betreuung Minderjähriger in Schulen, Lehrer Beratungsstunden und Änderungen im öffentlichen Verkehr

A/ Betreuung und Bildung (ab dem 18. Mai, ab dem 25. Mai und ab dem 1. Juni)

Ab dem 18. Mai wird der Unterricht fortgesetzt:
* praktisch in postsekundären Schulen,
* Rehabilitation und Integration, sowie frühe Entwicklungsunterstützung und spezialisierte Rehabilitation.
Es werden auch Plätze und Einrichtungen mit einer Unterkunftsbasis, sowie Betreuungs- und Bildungsaktivitäten geöffnet (Jugendherbergen, Sportzentren oder Gemeinschaftsräume).

Ab dem 25. Mai werden die Betreuungs- und Bildungsstunden in den Klassen 1-3 der Grundschule wieder aufgenommen (sie können mit den Unterrichtsstunden kombiniert werden). Wichtig! Das Betreuungsgeld für Eltern von Kindern bis zum 8. Lebensjahr, wird verlängert.

Ab dem 1. Juni werden Lehrerberatungsstunden aller Fächer an den Schulen für weitere Schüler fortgesetzt.
Wichtig! Ab dem 17. Mai können Kinder unter 13 Jahren ohne Aufsicht Erwachsener, das Haus verlassen!

B/ Öffentliche Verkehrsmittel (ab dem 18. Mai)

Am 18. Mai können im Bus, U-Bahn oder Straßenbahn mehr Personen während der Fahrt anwesend sein:
* Bis zu der Hälfte der Sitzplätze (wie derzeit)
* Bis zu 30% der Anzahl aller Sitz und Stehplätze (in diesem Fall muss jedoch die Hälfte der Sitzplätze frei bleiben).

C/ Religiöse Feiern (ab dem 17. Mai)

Bei religiösen Zeremonien muss der räumliche Bereich für einen Teilnehmer 10 m2 betragen.

D/ Sport (ab dem 18. Mai)

Erhöhtes Limit an Personen, die auf offenen Sportanlagen üben dürfen:
* auf Stadien, Fußballplätzen, Sprungschanzen, Bahnen, Spielfeldern, Skateparks – dürfen bis zu 14 Personen (+ 2 Trainer) anwesend sein;
* * auf offenen Fußballplätzen im vollen Format – können sich maximal 22 Personen (+ 4 Trainer) aufhalten.

In Sporthallen und Hallen können wie folgt gleichzeitig trainieren:
* 12 Personen + Trainer (in Einrichtungen bis 300 m2),
* 16 Personen + 2 Trainer (in Einrichtungen von 301 bis 800 m2),
* 24 Personen + 2 Trainer (in Einrichtungen von 801 bis 1000 m2),
* 32 Personen + 3 Trainer (in Einrichtungen ab 1000 m2).

E/ Kultur (ab dem 18. Mai)

Gestattet wird u. a.:
* Außen-Kinoaktivitäten (einschließlich Autokinos),
* Fortführung der Arbeiten an Filmplänen (einschließlich sanitärer Sanktionen),
* Wiederaufnahme von phonographischen und audiovisuellen Aufnahmen in kulturellen Einrichtungen,
* Einzelkurse an Kunstuniversitäten,
* Fortführung von Prüfungen und Übungen.

F/ HOCHSCHULEN (ab dem 25. Mai)

Wiederhergestellt werden:
* Unterrichtsstunden (für Studenten der letzten Studienjahre),
* Lernstunden, die nicht fern unterrichtet werden können.

***

WIEDERERERÖFFNUNG DER KINDERGÄRTEN IN GDAŃSK
- Heute, am 18. Mai, haben alle Kindergartenfilialen in Grundschulen und fast alle Kindergärten wiedereröffnet. Nur zwei Filialen, Nummer 48 und 77, bleiben geschlossen.
- Ab dem 21. Mai beginnt die Betreuung in den Kinderkrippen.

Richtlinien, die Eltern schon heute berücksichtigen sollten, legen Folgendes nahe:
- dem Direktor sollten relevante Informationen zur Gesundheit des Kindes übermittelt werden,
- geben Sie Ihrem Kind, wenn es älter als 4 Jahre ist, während der Fahrt zur und von der Einrichtung einen persönlichen Nasen- und Mundschutz,
- bringen Sie nur ein gesundes Kind in die Einrichtung - ohne Symptome,
- Schicken Sie kein Kind in den Kindergarten, wenn sich jemand zu Hause in Quarantäne oder Isolation befindet (dann sollte jeder zu Hause bleiben und den Empfehlungen des Sanitärdienstes und des Arztes folgen),
- Stellen Sie sicher, dass Kinder keine unnötigen Gegenstände oder Spielsachen in den Kindergarten mitnehmen
- und erinnern Sie Ihr Kind regelmäßig an die Grundhygiene und daran, dass es Augen, Nase und Mund nicht berühren sollte.

***

Der Verein für rechtliche Intervention (Stowarzyszenie Interwencji Prawnej) hat eine Liste häufig gestellter Fragen erstellt, die Ihnen während telefonischer Konsultationen gestellt werden.

Auf diese Weise wurden die FAQ zum Arbeitsrecht, erforderlichen Dokumenten, Ansprüchen auf Leistungen und Arbeitsweise von Ämtern erstellt, die Sie durch Klicken auf den untenstehenden Link finden.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass der Verein von Montag bis Freitag von 15.00 bis 16.00 Uhr Fernkonsultationen unter der Telefonnummer 880 145 372 anbietet.

***

Die Aktion #GdańskPomaga hilft Institutionen und Einheiten sowie Privatpersonen, denen die Epidemie das Funktionieren unmöglich macht oder es beeinträchtigt.
Zu den Institutionen, denen wir helfen möchten, gehören unter anderem Krankenhäuser, Pflegeheime, Waisenhäuser.

Auf der hierzu speziell erstellten Website gdanskpomaga.pl können Sie:
- durch das Ausfüllen des Formulars melden, welche Hilfe Sie benötigen,
- durch das Ausfüllen des Formulars angeben, welche Materialressourcen Sie übergeben möchten,
- eine Spende einzahlen,
- bedürftigen Schülern einen Computer/Laptop übergebe,
- Masken an medizinisches Personal übergeben,
- darüber informieren, dass Sie über die zur Bekämpfung von COVID-19 erforderlichen Materialien verfügen,
- sich einer Sammelbestellung für persönliche Schutzausrüstung anschließen,
- sich für das entgeltliche Nähen von Schutzmasken anmelden,
- eine Liste mit Hilfsaktionen finden, die Sie unterstützen können,
- eine Liste mit Institutionen finden, die ferngesteuerte Hilfe anbieten.

Treten Sie dem Profil @Gdańsk Pomaga bei - helfen wir gemeinsam!

***

Im Gedanken an die in Gdańsk und Pomorze lebenden Ausländer, wurde eine Krisen-Hotline sowie eine Plattform eingerichtet, die ihnen bei der Arbeitssuche helfen soll. Weitere Dienste werden schrittweise eingeführt: Berufsberatung oder psychologische Hilfe.

Unter der Nummer 517 056 260 und der E-Mail-Adresse pomoc@metropoliagdansk.pl können Einwanderer Informationen über den Zugang zu Hilfsdiensten in mehreren Sprachen erhalten.

Als Teil der Unterstützung bei der Arbeitssuche auf der Website @Live more. hat Pomerania eine Plattform geschaffen, auf der jeder Einwanderer seinen Lebenslauf hinterlassen und dann vom örtlichen Arbeitgeber kontaktiert werden kann. Einzelheiten: livemorepomerania.com/praca.

 

cudzoziemcy

 

20.04.2020

Neue Normalität: Schrittweises Aufheben der bisherigen Einschränkungen in der Coronakrise.

Ab heute, dem 20. April, beginnt die erste Etappe der schrittweisen Aufhebung der Einschränkungen in der Coronakrise- es ändern sich einige Sicherheitsmassnahmen:
- die Anzahl der Kunden in Geschäften wird erhöht
- Wälder und Grünanlagen sind zu Erholungszwecken wieder betretbar
-Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr dürfen sich wieder ohne Begleitung eines Erwachsenen bewegen.

Die Rücknahme der bisherigen Einschränkungen wird in 4 Etappen verlaufen. Der Zeitpunkt wird jeweils nach Analyse des Anstiegs der Infektionsfälle , der Kapazitäten im Gesundheitswesen und der Umsetzung der Hygieneregeln festgelegt.

Um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, muss sich jeder an die Regeln halten, die zum Grundsatz der neuen Normalität werden müssen:
-2 m Sicherheitsabstand von anderen Personen im öffentlichen Raum
- verpflichtendes Abdecken des Mund-und Nasenbereichs im öffentlichen Raum
-Arbeit und Unterricht, wo es möglich ist, im Homeoffice oder online
-strenges Einhalten der Hygienevorschriften bei Menschenansammlungen (Desinfektion und entsprechender Abstand)
-Quarantäne und Isolation infizierter oder potenziell infizierter Personen.

***
Auf Grund der Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) und mangels Zugang der gehörlosen Menschen zu medizinischen Leistungen sichert Polnischer Gehörlosen-Bund Hauptvorstand seit dem 1. April 2020 dank den Finanzmitteln aus der Stiftung der PGNiG (Polnische Erdölbergbau und Gas-Aktiengesllschaft) Wir erwärmen polnische Herzen und Unterstützung des Ministeriums für Fonds und Regionalpolitik den gehörlosen Menschen kostenlose Unterstützung der Gebärdensprachendolmetscher rund um die Uhr zu.

Um einen digitalen Arzttermin beim Familienarzt zu vereinbaren, einen Krankenwagen zu rufen, die Hotline des Nationalen Gesundheitsfonds anzurufen oder Auskunft über Quarantäne einzuholen kann man sich für eine der drei Kontaktoptionen entscheiden.
- Online-Übersetzer-App: http://pzg.warszawa.pl/koronawirus/ 
- Skype: Koronawirus - Tłumacz PJM (kann man auch biuro@pzg.warszawa.pl eintippen)
- Instant-Messenger IMO: Tel. 609 939 564

Die Online-Überseter-App können sowohl gehörlose Menschen als auch das medizinische Personal aus den medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern in Anspruch nehmen.

Mehr erfahren Sie auf: https://www.pzg.org.pl/ 

 

nowe zasady

 

10.04.2020

CORONAVIRUS: LANGFRISTIGE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Verpflichtendes abdecken von Mund und Nase – ab dem 16 April:

- Ab Donnerstag, den 16. April, wird jede Person, die sich an einem öffentlichen Ort befindet, eine Maske, einen Schal oder ein Tuch tragen müssen, die sowohl den Mund als auch die Nase bedecken. Die Verpflichtung gilt für alle, die sich auf Straßen und in Geschäften befinden, Ämter oder Orte aufsuchen, an denen Dienstleistungen erbracht werden, sowie in Betrieben.

Schulen:

- Die Prüfungen für die Matura und die achte Klasse finden frühestens im Juni statt. Die genauen Termine werden mindestens 3 Wochen im Voraus bekannt gegeben.
- Alle Schulen bleiben bis Sonntag, den 26. April geschlossen. Bis dahin müssen die Einrichtungen Fernunterricht anbieten.

Die geltenden Sicherheitsregeln werden erweitert:

Bis Sonntag, den 19. April gelten:

- Ausgangsbeschränkungen;
- Verbot für Minderjährige, ohne Aufsicht eines Erwachsenen auf die Straße zu gehen
- Einschränkungen für religiöse Veranstaltungen - Maximal 5 Personen gleichzeitig können sich in Kirchen aufhalten. Die Regel gilt auch in Osternächten!
- Einschränkungen für den Betrieb von Einkaufszentren und großflächigen Baumärkten
- Regeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Autos für mehr als 9 Passagiere
- Betriebspause für Friseursalons, Kosmetik-, Tätowier Studios usw.
- Nutzungsverbot für Parks, Wälder, Strände, Boulevards, Promenaden und Citybikes;
- Schließung von Restaurants
- Beschränkungen der Anzahl von Personen die sich in Geschäften, auf Märkten und bei der Post aufhalten können
- Einschränkungen der Aktivitäten von Kulturinstitutionen (in Kinos, Theatern usw.)

Bis Sonntag, den 26. April gilt:

- Schließung von Schulen und Universitäten;
- Kindergärten und Krippen;
- Sperre des Passagierflugverkehrs;
- Sperre des internationalen Schienenverkehrs.

Bis Sonntag, den 3. Mai, gilt:

- Schließung der Grenzen (das Recht, die polnische Grenze zu überschreiten haben nach wie vor, polnische Staatsbürger, Ausländern, die Ehepartner oder Kinder polnischer Staatsbürger sind, Personen, die das Recht auf dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in Polen oder eine Arbeitserlaubnis haben - eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie hier);
- verpflichtende Quarantäne für Personen, die die Grenze zu Polen überschreiten.

Bis auf weiteres gilt:

- Einschränkungen bei der Organisation von Massenveranstaltungen und Versammlungen.

 

imigracja

 

07.04.2020

Was ist das Coronavirus? Was ist COVID-19? Welche Symptome ruft COVID-19 hervor? Gibt es mittlerweile einen Impfstoff oder Medikamente gegen COVID-19? Welche Personengruppen tragen das höchste Risiko für eine Erkrankung? Und vor allem, was können wir tun, um sich zu schützen und der Ausbreitung dieser Krankheit vorzubeugen?

Die Internationale Organisation für Migration aus Italien
- OIM - Ufficio di Coordinamento per il Mediterraneo leistete eine tolle Arbeit und sammelte Antworten auf all diese Fragen und stellte mehrsprachige Informationsblätter sogar in 28 Fremdpsrachen bereit: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bambara, Bengalisch, Chinesisch, Edo, Englisch, Esan, Französisch, Fulfulde, Georgisch, Haussa, Igbo, Spanisch, Sorani, Mandinka, Paschtu, Pidigin, Rumänisch, Russisch, Somalisch, Soninke, Tigrinya, Urdu, Wolof, Joruba und Italienisch.

Um diese Flyers herunterzuladen, besuche die Website: https://bit.ly/2wUNQTM und klicke auf die ausgewählte Sprache in der Anhangliste.

Diese äußerst wichtige Informationen sollten durch uns so weit wie möglich verbreitet werden, um das soziale Bewusstsein hnsichtlich des Coronavirus zu schärfen.

 

04.04.2020

Weitere Schritte im Kampf gegen das Coronavirus und damit verbundene neue Regierungsverordnungen.

Beschränkung der Anzahl von Kunden in Geschäften, auf Märkten, auf Postämtern.
– Geschäfte und Dienstleistungen – 3 Personen an der Kasse oder an Zahlstellen.
– Märkte – 3 Personen pro Stand.
– Postämter – 2 Personen pro Schalter.

Beschränkung der Öffnungszeiten von Baumärkten – an Wochenenden bleiben grössflächige Baumärkte geschlossen.

Neue Regelungen für alle Geschäfte.
– jeder Kunde benötigt zum Einkauf Einmalhandschuhe.
– von 10-12 Uhr sind Geschäfte und Dienstleistungen nur für Personen ab dem 65. Lebensjahr zugänglich.

WICHTIGER HINWEIS!
– Ausgenommen sind Tankstellen von den „Seniorenstunden“.
– Apotheken werden von 10-12 Uhr auch Kunden bedienen, für die der Kauf von Medikamenten oder Spezialnahrung lebenswichtig und unerlässlich für die Gesundheit ist.

Schliessung von Hotels und anderen Übernachtungsmöglichkeiten.
– Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten (kurzfristige Vermietungen) bleiben geschlossen.

WICHTIG!
– Sie dürfen ausschliesslich geöffnet bleiben für: Personen in Quarantäne oder Isolation, medizinisches Personal, Personen auf Dienstreise und Personen, die sich vor dem 31.März einquartiert haben.

Automatische Quarantäne für enge Angehörige von Personen in Quarantäne.
– alle Personen, die mit der in Quarantäne geschickten Person zusammenleben.

Schliessung aller Rehaeinrichtingen, Kosmetik- und Friserusalons.
– diese Dienstleistungen dürfen auch nicht ausserhalb der Salons ausgeführt werden.
– ausgenommen sind Situationen, in denen Rehabilitation
unabdinglich für den Gesundheitszustand des Patienten sind.

2 m Mindestabstand zwischen Fußgängern.

WICHTIG!
– Das betrifft auch Familien und Familienangehörige.
– Ausgenommen davon sind nur: Eltern mit Kindern bis zum 13.Lebensjahr, Behinderte, die sich nicht eigenständig fortbewegen können, Personen mit bescheinigtem Bedarf nach Sonderbildung und deren Betreuer.

Ausgangsverbot für Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Volljährigen.


Verbot des Betretens von Parks, Stränden,Boulevards, Promenaden und die Nutzung städtischer Mietfahrräder.

Begrenzung der Passagiere in Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen
– Grundsätzlich gilt „soviele Passagiere wie die Hälfte der Sitzplätze im Fahrzeug“; dies gilt auch für Fahrzeuge, die mehr als 9 Sitzplätze haben, darunter auch nichtöffentliche Transportfahrzeuge.

Arbeitsplätze-zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für Mitarbeiter.
– sie müssen Handschuhe benutzen oder Zugang zu Desinfektionsmittel haben.
– Mindestabstand der einzelnen Arbeitsplätze muss mindestens 1,5m betragen.

Ämter befinden sich im Home-Office.

Die bisherigen Verordnungen gelten weiterhin, wir erinnern.

Geschlossen sind:
– Kinderkrippen, -gärten, Schulen und Unis – einige von diesen organisieren für ihre Schüler bis Ostern Unterrichte online
– Einkaufszentren (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken und Wäschereien in Einkaufzentren bleiben geöffnet)
– Restaurants, Bars und Cafes (Lieferservice erlaubt)
– Fitnesscenter, Schwimmhallen, Tanzstudios, Spielcasinos, Museen, Bibliotheken, Kinos und Theaters
– Ausgesetzt wurden alle internationalen Flug- und Zugverbindungen als auch Inlandsflüge

Geöffnet sind:
– Kleider-, Schmuck-, Kosmetik-, Werkzeugläden als auch alle anderen Geschäfte, die sich außerhalb von Einkaufszentren befinden (es sei denn Besitzer haben entschieden, diese zu schließen)
– Banken und Bankwesen
– Postämter (die Öffnungszeiten werden verkürzt; Kundenservice in Einkaufszentren geschlossen)
– Tankstellen
– Bus- und Bahntransport innerhalb Polens wurde aufrechterhalten

 

koronawirus ua

 

3.04.2020

Die Corona-Virus-Epidemie – spezielle Lösungen für Ausländer

Die neuen Bestimmungen ermöglichen es Personen, die ihren derzeitigen Aufenhaltszweg verfolgen möchten oder Polen aufgrund der Ausbreitung
des SARS-CoV-2-Virus nicht verlassen können, sich legal im Land aufzuhalten.

Bis zum 30. Tag nach dem Datum der Beendigung der Epidemie wird Folgendes verlängert:
- der rechtmäßige Aufenthalt von Ausländern auf der Grundlage nationaler Visa und befristeter Aufenthaltsgenehmigungen, die während des Zeitraums eines epidemischen Notfalls oder eines epidemischen Status enden würden,
- die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Legalisierung des Aufenthalts,
- die Gültigkeit bereits erteilter Arbeitserlaubnisse, saisonaler Arbeitserlaubnisse und Erklärungen über die Beauftragung an einen Ausländer.

Außerdem werden die Fristen verschoben:
- auf die Ausreise von Ausländern aus dem Gebiet Polen,
- die freiwillige Rückkehr die in dem Bescheid vorgegeben ist, die den Ausländer zur Rückkehr verpflichtet.

Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://bit.ly/2JujN86 

Die Änderungen wurden auch auf Infografiken in polnischer, englischer, ukrainischer und russischer Sprache deutlich dargestellt.

 

27.03.2020

CORONAVIRUS: Neue Sicherheitsregeln

Wir möchten die neuen Sicherheitsvorschriften zusammenfassen, die von der polnischen Regierung eingeführt wurden und die zwischen 25 März und 11 April gelten.

Einschränkungen in freien alltäglichen Verkehr (außer Existenz-, Gesundheits und Berufsaspekten):

Die Vortschrifte gelten nicht für:

  • Berufsarbeit: Du bist weiterhin berechtigt (falls du arbeitest oder ein Bauernhof führst), dich zu deinem Arbeitsplatz zu begeben. Auch wenn du Güter oder Leistungen für deine Tätigkeit brauchst, darst du Sie immer noch besorgen.

  • Freiwillige Hilfe: wenn du dich in Kampf gegen Coronavirus beteiligst oder den in Quarantine untergebrachten Personen Hilfst, kannst du dich in Rahmen von dieser Tätigkeit frei bewegen. Dasselbe gilt, wenn du anderen Personen hilfst, die seine Häuser nicht verlassen solltn.

  • Notwendige alltägliche Besorgungen: es ist immer noch erlaubt, Einkäufe zu Machen, Medikamente zu kaufen, Arzt zu besuchen, sich um Verwandte zu kümmern, mit dem Hund spazieren zu gehen.

  • WICHTIGER HINWEIS! Man darf sich maximal in Gruppen von zwei Personen bewegen (das betrifft nicht Familienangehörige)

Einschränkungen in öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • In einem Bus, S-Bahn oder U-Bahn darf nur die die Hälfte der Sitzplätzen belegt werden- setze dich also nicht neben den anderen Fahrgästen.

Absoluter Treffensverbot:

  • Verbt von allen möglichen Treffen, Begegnungen, Veranstaltungen und Partys,

  • Du darfst nur deine Nächsten treffen.

Sicherheit während religiösen Veranstaltungen:

  • Nur 5 Personen können an einer Messe oder anderen religiösen Veranstaltung teilnehmen (ausgeßchlossen davon sind die Priests und andere Diener/Veranstater).

  • WICHTIGER HINWEIS! Wir empfehlen, an religiösen Veranstaltungen über Internet teilzunehmen.

Arbeitsbetriebe:

  • Hier gelten nicht die Einschränkungen, die bei anderen öffentlichen Begegnungen erforderlich sind.

  • Es ist jedoch empfehlenswert, sich an die Empfehlungen von sanitaren Behörden zu halten (Entfernung zwischen Angestellten, Desinfektionsmittel, usw).

Einschränkungen gelten immer noch!

  • Einschränkungen für Einkaufszentrums, Gastronomie, Unterhaltungsbranche.

  • Alle Personen, die aus Ausland zurückkehren, sind zu 14-tägiger Quarantine verpflichtet.


CORONAVIRUS: Ihre Arbeitnehmerrechte

In dem Beitrag werden wir folgende Themen ansprechen:

  • Arbeitsorganisation und Vergütungszahlung im Falle der Schließung oder Einstellung der Gewerbetätigkeit,

  • Krankheitstage,

  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Schließung des Unternehmens oder die Einstellung seiner Tätigkeit.

  • Der Arbeitgeber kann Ihnen die Fernarbeit anvertrauen und Sie erhalten den vollen Lohn (gemäß dem Sondergesetz).

  • Sie haben das Recht auf eine Vergütung für den Zeitraum der Inaktivität (sog.

  • Parken) gemäß Art.81 des Arbeitgesetzbuchs in einer Situation, in der ein Unternehmen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers liegen, suspendiert, eingeschränkt oder geschlossen wird. Die Ausbreitung des Coronavirus ist ein solcher Umstand.

    • 100% des Gehalts, verstanden als Erholungsurlaub,

    • 60% des Gehalts, wenn der Vertrag keinen bestimmten Betrag pro Stunde oder Monat festlegt

  • Aufgrund der Ausfallzeiten kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Ausführung von Arbeiten anvertrauen, die Sie in Ihrer Position nicht ausführen. In diesem Fall darf die Vergütung für diese Arbeit nicht niedriger sein als die Standardvergütung unter normalen Bedingungen.

Quarantäne, Krankheitsurlaub, Überweisung ins Krankenhaus.

  • Falls Sie von einem Sanitärinspektor unter Quarantäne gestellt werden, haben Sie Anspruch auf eine Krankenhauszulage in Höhe von 80 % Ihres Gehalts.

  • Wenn Ihr Arzt Ihnen Krankenstand schreibt, haben Sie auch Anspruch auf eine Vergütung von 80% Ihres Gehalts.

  • Wenn Sie im Krankenhaus verweilen, erhalten Sie 70% Ihres Gehalts.

Pflegegeld.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, persönliche Schutzausrüstung, die Möglichkeit der Arbeitsverweigerung.

  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer Maßnahmen zur Risikoverringerung einer Coronavirus-Infektion zur Verfügung stellen.

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, Gele) für Arbeitnehmer bereitzustellen, die häufigen Kontakt mit Personen in Branchen wie Handel, Gastronomie, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bildung, Pflege, Gesundheitswesen und Verwaltung haben.

Personen, die auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge (Arbeitsvertrag, Vertragsauftrag) arbeiten und Selbstständige.

  • In diesen Fällen verpflichten die Vorschriften den Arbeitgeber nicht, für die Ausfallzeiten zu zahlen. Je nach Art der Arbeit ist es möglich, Fernarbeiten zu organisieren – insbesondere wenn der Vertrag den Arbeitsplatz nicht spezifiziert .

  • Wenn Sie sich für eine Einzelversicherung entscheiden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld zu den gleichen Bedingungen wie bei einem Arbeitsvertrag und Betreuungsgeld für Kinder bis zu 8 Jahren.

Lesen Sie mehr:

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns oder direkt über:

  • @Centrum Immigrant and Immigrant Support: Messenger, Tel.: 512 949 109, E-Mail: julia.szawlowska@cwii.org.pl (Russisch), klaudia.iwicka@cwii.org.pl (Polnisch, Englisch), maria.darul@cwii.org.pl (Polnisch, Englisch)

  • @ IOM Internationale Organisation für Migration - UN-Migrationsagenda Migration: Messenger, Tel.: 22 490 20 44 (Polnisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch)


GEÖFFNET UND GESCHLOSSEN

Im Zusammenhang mit dem ausgerufenen Epidemie-Zustand in Polen überlegt ihr, was geschlossen wurde und was immer noch funktioniert?

Geschlossen sind:

  • Kinderkrippen, -gärten, Schulen und Unis – einige von diesen organisieren für ihre Schüler bis Ostern Unterrichte online

  • Einkaufszentren (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken und Wäschereien in Einkaufzentren bleiben geöffnet)

  • Restaurants, Bars und Cafes (Lieferservice erlaubt)

  • Fitnesscenter, Schwimmhallen, Tanzstudios, Spielcasinos, Museen, Bibliotheken, Kinos und Theaters

Ausgesetzt wurden alle internationalen Flug- und Zugverbindungen als auch Inlandsflüge.

Das Stadtamt in Danzig, Bürgerservicecenter, städtische Institutionen, das Arbeitsamt Danzig, Finanzämter – haben direkte Kundenbetreuung beschränkt. Details auf Polnisch: https://www.gdansk.pl/wiadomosci/koronawirus-zmiana-zasad-obslugi-klientow-w-urzedach-i-miejskich-podmiotach,a,166666 

Geöffnet sind:

  • Kleider-, Schmuck-, Kosmetik-, Werkzeugläden als auch alle anderen Geschäfte, die sich außerhalb von Einkaufszentren befinden (es sei denn Besitzer haben entschieden, diese zu schließen)

  • Banken und Bankwesen

  • Postämter (die Öffnungszeiten werden verkürzt; Kundenservice in Einkaufszentren geschlossen)

  • Tankstellen

Bus- und Bahntransport innerhalb Polens wurde aufrechterhalten.


SITUATION IN DANZIG

Überlegt ihr, welche Änderungen in Danzig vorgenommen wurden, um das Risiko einer Coronavirus-Infektion zu minimalisieren? Lest ihr die Liste unten durch:

  • ausgesetzt wurde direkte Kundenbetreuung im Stadtamt Danzig, in allen Bürgerservicecenter und allen Organisationseinheiten der Stadt: https://www.gdansk.pl/wiadomosci/koronawirus-zmiana-zasad-obslugi-klientow-w-urzedach-i-miejskich-podmiotach,a,166666 

  • alle Veranstaltungen, Massenevents, Sportereignisse wurden abgesagt.

  • ab 23. März wurde die kostenpflichtige Parkzone in der Nähe von UCK - Uniwersyteckie Centrum Kliniczne (Klinisches Universitätszentrum) abgeschafft (betrifft die Straßen: Skłodowskiej- Curie, Dębinki und Smoluchowskiego).

  • zum Schutz der Fahrgäste und Lenker von öffentlichen Verkehrsmittel wurde der Verkauf von Einzeltickets sowohl bei Lenker, Wagenführer, als auch in ZTM-Kundenservice ausgesetzt; Bus- und Straßenbahntüren sind automatisch geöffnet; Verkehrsmittel sind jeden Tag sorgfältig desinfiziert.

  • ZTM Gdańsk (Städtischer Transportbetrieb Danzig) hat mehr Fahrten in der morgendlichen Hauptverkehrszeit eingeführt. Zusätzliche Fahrten in der morgendlichen Hauptverkehrszeit betreffen die Linien: 7, 8, 10, T8, 111, 154, 200, 232 und 256. Für einige Verbindungen stehen 2 Büsse/Straßenbähne auf einmal zur Verfügung. Es betrifft ausgewählte Fahrten der Linien: 2, 3, 5, 6, 9, 111, 115, 124, 127, 132, 148, 154, 158/258, 162, 167, 168, 175, 199, 210 und 227 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit. Weitere Details: www.ztm.gda.pl 

  • Fahrgäste mit personalisierter Dauerkarte und Bewohnerausweis (Karta Mieszkańca) brauchen ab 25.03. in Danzig in SKM Trójmiasto, Pomorska Kolej Metropolitalna (PKM) und POLREGIO keine zusätzliche Tickets. Mehr Details: https://bit.ly/3dpH2hb 

  • Hilfstätigkeiten – Danziger Unterstützungspaket für Unternehmen: https://www.gdansk.pl/wiadomosci/koronawirus-gdanski-program-wsparcia-przedsiebiorcow,a,166934 

  • Lebensmittel-Unterstützung für Bedürftige – Telefon: +48 500 218 337 (tagsüber)

 

imigracja

 

25.03.2020

DIAGNOSTIK UND HEILUNG

Die Diagnostik und Heilung hinsichtlich Coronavirus ist kostenlos und zwar unabhängig von Deinem Herkunftsland, Deiner Staatsbürgerschaft oder davon ob Du im Besitz einer Krankenversicherung bist. Im Falle von Coronavirus alle – die Bürger und Bürgerinnen Polens, aber auch Ausländer und Ausländerinnen – haben eine kostenlose medizinische Versorgung.

Typische Symptome einer Infektion mit COVID-19: Fieber, Husten, Atemprobleme, Muskelschmerzen und Müdigkeit.

Wenn Du bei Dir solche Symptome feststellst und vermutest, dass Du infiziert bist, dann rufe bitte schnellstmöglich die nächstmögliche Sanitär- und Seuchenstation an. Jede Station bietet RUND UM DIE UHR eine Notfalltelefon an. Die jeweiligen Nummern findest Du auf den Internetseiten der Sanitär- und Seuchenstation der Landkreise.
Sanitär- und Seuchenstation der Woiwodschaft in Danzig: www.wsse.gda.pl 

Die Infolinie zum Coronavirus: täglich von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr, 58 77 63 444
Notfalltelefon: (+48) 605 602 195 (für wichtige Fälle)

Symptome wie Fieber über 38 Grad Celsius mit Husten und Atemproblemen, erfordern die Untersuchung im Seuchenkrankenhaus:

  • Danzig, Seuchenkrankenhaus: Pomorskie Centrum Chorób Zakaźnych i Gruźlicy, Strasse: ul. Mariana Smoluchowskiego 18
    Telefon: 58 341 40 41, 58 341 40 42, 58 341 40 43, 58 341 40 44
  • Gdynia, Krankenhaus: Uniwersyteckie Centrum Medycyny Morskiej i Tropikalnej, Strasse: ul. Powstania Styczniowego 9B
    Notaufnahme: 58 699-85-7
  • Die Liste der Krankenhäuser in Polen: www.gov.pl/web/koronawirus/lista-szpitali 

Weitere Informationen zum Coronavirus kannst Du rund um die Uhr von der nationalen Gesundheitsbehörde unter folgender Nummer erhalten: 800 190 590. Informationen werden in polnischer und englischer Sprache erteilt.

 

GRENZSCHLIESSUNGEN/AUFENTHALT AUF DEM GEBIET POLENS

Um das Risiko der Verbreitung des Coronavirus zu begrenzen, hat die polnische Regierung entschieden, die Landesgrenzen zu schließen und den internationalen Verkehr einzuschränken. Dies geschieht ab dem 15. März für 10 Tage, wobei der Zeitraum jedoch verlängert werden kann.

Internationale Flug- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Es wurden zudem Grenzkontrollen wiedereingeführt. Der landesweite Bus-, Bahn- und Flugtransport verläuft normal. Der Gütertransport wird ebenfalls ungestört stattfinden.

Das vorübergehende Einreiseverbot betrifft Ausländer. Ein Teil von ihnen kann jedoch weiterhin in Polen einreisen. Zu ihnen gehören: Ehepartner polnischer Staatsbürger, Personen, welche die Polenkarte besitzen, Personen, welche die ständige Aufenthaltsgenehmigung oder eine Genehmigung für den zeitlich begrenzten Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen besitzen oder eine Arbeitserlaubnis besitzen.

ACHTUNG: Das Einreiseverbot heißt nicht, dass aus Polen nicht ausgereist werden kann! Dies ist allerdings aufgrund der Einstellung der internationalen Bahnverbindungen und der Einschränkungen beim Flugverkehr erschwert. Es sind jedoch weiterhin die Grenzübergänge zu Land aktiv. Die aktuelle Situation kann auf folgender Seite geprüft werden: https://granica.gov.pl/?v=pl 


Ist die Zeit Deines legalen Aufenthalts in Polen abgelaufen?


Information des Ausländerabteilung der Woiwodschaftsbehörde Pommern in Danzig:

Personen, denen bald die Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen erlischt, sollte mit der Post (mit Rückschein) einen ausgefüllten neuen Antrag auf befristeten Aufenthalt senden (den Download findest Du hier: https://cudzoziemcy.gov.pl/pliki-do-pobrania/). Der Aufenthalt ist ab dem Versandtag des Antrages bis zum Vorsprechtermin in der Woiwodschaftsbehörde kraft Art. 108 Abs.1 Pkt. 2 des Gesetzes über Ausländer legal – Ausländer müssen nicht Polen verlassen und unterliegen nicht dem Vorwurf des illegalen Aufenthalts in Polen.

Wie die Ausländerbehörde angibt:
Ausländer, die aus von ihnen unabhängigen Gründen das Gebiet Polens nicht verlassen können, sind berechtigt, Anträge über die Visaverlängerung oder befristete Aufenthaltsberechtigung zu stellen, unter Berücksichtigung von Ereignissen, die einen kurzfristigen Aufenthalt erfordern – Teil C des Antrages, Punkt 14 (im Antrag, im Teil C (Hauptziel des Aufenthalts) sind keine Optionen anzukreuzen).

– Nach der Aufforderung zur Abgabe der Fingerabdrücke in der Woiwodschaftsbehörde, wird das Aufenthaltsziel ergänzt und Anhänge/ fehlende Informationen benannt.
– In dieser Zeit können die Antragsteller arbeiten – soweit diese eine Arbeitserlaubnis, eine Meldung über das Überlassen einer Tätigkeit besitzen oder dies unter Berücksichtigung der spezifischen Rechtsvorschriften stattfindet.
– Das Wichtigste ist, dass der Antragsteller seine richtige Adresse und Telefonnummer nennt, damit sich die Behörde mit ihm problemlos zwecks eines Vorsprechtermins in der Behörde kontaktieren kann.
– Es ist ebenfalls keine Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Weitere Informationen (die Artikel sind ebenfalls in anderen Sprachversionen verfügbar):

Hilfe bei Fragen bezüglich der Legalisierung des Aufenthalts und der Arbeit erteilt auch die IOM Internationalen Organisation für Migration – UN-Agentur für Migration. Infolinie in den Sprachen Polnisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch unter der Nummer: 22 490 20 44.

 

PSYCHOLOGISCHE HILFE

Brauchst Du gerade psychologischen Beistand oder professionelle Hilfe? Unten findest Du eine Kontaktliste, wo Du kostenlosen Rat finden kannst – in verschiedenen Sprachen.

Zentrum zur Unterstützung von Immigranten und Immigrantinnen (Centrum Wsparcia Imigrantów i Imigrantek) – Fernkonsultationen zu Aufenthaltsverfahren.
– Telefon: 512 949 109
– Email:
julia.szawlowska@cwii.org.pl  (Russisch)
klaudia.iwicka@cwii.org.pl  (Polnisch, Englisch)
maria.darul@cwii.org.pl  (Polnisch, Englisch)
– Messenger
– Skype – 512 949 109:
Montag: 12.00 -16.00 (Polnisch, Englisch), 16.00 -20.00 (Polnisch, Russisch)
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 10.00-14.00 (Polnisch, Englisch), 14.00-18.00 (Polnisch, Russisch)
Freitag: 10.00-16.00 (Polnisch, Englisch)

IOM Internationalen Organisation für Migration – UN-Agentur für Migration –( IOM Międzynarodowa Organizacja do Spraw Migracji - Agenda ONZ ds. Migracji ) Hilfe bei Fragen bezüglich der Legalisierung des Aufenthalts und der Arbeit
– Telefon: 22 490 20 44 (Polnisch, Englisch, Ukrainisch und Russisch)

Caritas Erzdiözese Danzig (Caritas Archidiecezji Gdańskiej) – Unterstützung für Person außerhalb der EU: Beratung bezüglich der Arbeitserlaubnis und Legalisierung des Aufenthalts, rechtliche Hilfe, therapeutische-psychologische Unterstützung, Konsultation und Unterstützung durch einen Berufsberater, kostenlose einfache und vereidigte Übersetzung, kurzfristige Kindesbetreuung (Polnisch, Englisch, Ukrainisch, Russisch)
Danzig
– Email: pi-gdansk@caritas.gda.pl, mohiienko@caritas.gda.pl 
– Telefon: 533 327 348
Gdynia
– Email: pi-gdynia@caritas.gda.pl, imalinowska@caritas.gda.pl 
– Telefon: 533 327 359
Andere Städte: bit.ly/2UpCbUv

Institut der Psychologie Universität Danzig (Instytut Psychologii Uniwersytet Gdański) – psychologische Hilfe, nicht nur für Studenten (Polnisch und Englisch).
– Email: agata.rudnik@ug.edu.pl 
– Skype: agata.rudnik7

Abteilung für Recht Universität Danzig – akademische und rechtliche Hilfe für Studenten (Polnisch und Englisch).
– Email: Aleksander Piskorz, rsswpia.ug@gmail.com

Psychologen und Psychotherapeuten für die Gesellschaft – Hilfe in Bezug auf die Epidemie (Polnisch und Englisch).
– WWW: bit.ly/3djxFja

Nationale Gesundheitsbehörde (Narodowy Fundusz Zdrowia) – Infolinie rund um die Uhr (Polnisch und Englisch).
– Telefon: 800 190 590

Städtische Einrichtung für die Familienhilfe Danzig (Miejski Ośrodek Pomocy Rodzinie w Gdańsku) – kostenlose, psychologische Konsultationen rund um die Uhr (Polnisch).
– Telefon: 58 511 01 21, 58 511 01 22

Einheit der allgemeinbildenden Schulen Nr. 8 in Danzig (Zespół Szkół Ogólnokształcących nr 8 w Gdańsku) – virtuelles psychologisch-pädagogisches Kabinett (Polnisch).
– Telefone:
798 498 118 oder 695 276 199 (10:00-16:00)
697 639 433 oder 513 854 715 (16:00-22:00)