Der Stadtrat ist ein rechtsprechendes (gesetzgebendes) Kontrollorgan einer Stadt. Seine Rolle als Vertretungsorgan auf städtischer Ebene ist dem Parlament der Republik Polen Sejm auf Staatsebene gleichzusetzen. Der Rat wird jeweils für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Zur Zeit besteht der Stadtrat aus 34 Mitgliedern.

Zur Entscheidungsberechtigung des Stadtrates gehören unter anderem:

» Verabschiedung der Stadtsatzung
» Festlegung der Vergütung des Präsidenten, Bestimmung der Tätigkeitsrichtungen des Präsidenten und Annahme seiner Tätigkeitsberichte,
» Einberufung und Abberufung des Kämmerers und Stadtsekretärs – auf Antrag des Präsidenten,
» Verabschiedung des Haushaltes, Prüfung des Haushaltsberichtes sowie Beschlussfassung über Entlassung des Haushalts,
» Erlass von Raumordnungsplänen,
» Verabschiedung der Wirtschaftsprogramme,
» Beschlussfassung über Steuern und Gebühren nach den durch entsprechende Gesetze vorgeschriebenen Bestimmungen,
» Fassung der Beschlüsse über Stadtvermögen, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen.

Der Rat wählt in geheimer Wahl einen Vorsitzenden und einen bis drei Vizevorsitzende/n aus seinem Kreis. Die Aufgabe des Vorsitzenden des Rates ist, für die Organisation der Arbeiten des Rates zu sorgen, Sitzungen zu führen und den Stradtrat nach außen zu vertreten. Der Rat beruft feste Problemausschüsse ein, die für bestimmte Bereiche des Stadtlebens verantwortlich sind. Zur Zeit sind neun feste Ausschüsse im Rat tätig.

Die Sitzungen der ordentlichen Sessionen des Stadtrates werden meistens jeweils am letzten Donnerstag des Monats, um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal im Neuen Rathaus, Wały Jagiellońskie-Straße 1 abgehalten. Die Sitzungen sind öffentlich und jeder Bürger kann sie vom Balkon aus oder am Bildschirm im Vorraum des Neuen Rathauses verfolgen. . Informationen über das Programm der Session sind am Neuen Rathaus erhältlich oder auf Web-Seiten des Stadtamtes unter www.gdansk.pl zu finden. Die Problemausschüsse des Stadtrates tagen zwischen den Sessionen.